Informationen zum Gastgeberverzeichnis
 
Lieber Gast, liebe Gäste,alle Informationen, die Sie in unserem Verzeichnis finden, beruhen auf den Angaben der Vermieter.
Diese Informationen sind nach der für ganz Deutschland gültigen Touristischen-Informations-Norm (TIN) dargestellt. Die TIN legt fest, definiert und ordnet die Merkmale zur Beschreibung des touristischen Angebotes. Damit schafft die TIN die Voraussetzung für eine bequeme und schnelle Information durch einen deutschlandweit standardisierten Aufbau der Kopfzeilen mit einheitlichen Preisangaben und einheitlichen Kürzeln zur Beschreibung der Zimmer/Ferienwohnungen und durch eine einheitliche Reihenfolge der Beherbergungsbetriebe. Wir sind davon überzeugt, dass es Ihnen durch eine übersichtliche und eindeutige Beschreibung nach der TIN noch leichter fallen wird, das für Sie passende Urlaubsangebot zu finden.
 

Betriebe
Name und Anschrift des Betriebes. Die Reihenfolge ist alphabetisch und stellt keine Wertung dar.

Ortsteil/Planquadrat/Lage
Hier finden Sie Hinweise, wo und wie der Betrieb gelegen ist. (siehe Insel- bzw. Ortsplan)
 

Kategorie
In diesem Gastgeberverzeichnis finden Sie auch eine Klassifizierung (Bewertung und Einstufung in Kategorien) von Beherbergungsbetrieben nach TIN. Sie wird Ihnen eine rasche Orientierungshilfe bieten. Die Einstufung der Hotels, Ferienwohnungen/Ferienhäuser (jeweils 1 bis 5 Sterne) und Privatzimmer (max. bis 4 Sterne), beruht auf den freiwilligen Angaben der Gastgeber nach einem bundeseinheitlichen Bewertungsmodell. Wenn Sie in der Spalte »Kategorie« keinen Eintrag finden, bedeutet das, dass der Gastgeber sich nicht an der Klassifizierung beteiligt hat. Nachfolgend sind die Bewertungen für Hotels, Ferienwohnungen und Privatzimmer kurz beschrieben:

Definition der Qualitätskriterien von 1 bis 5 Sterne

* - Tourist (einfache Ausstattung)
Einfache und zweckmäßige Gesamtausstattung des Objektes mit einfachem Komfort. Die erforderliche Grundausstattung ist vorhanden und in gebrauchsfähigem Zustand. Altersbedingte Abnutzung ist erlaubt, bei insgesamt vorhandenem, solidem Wohnkomfort.

** - Standard
Zweckmäßige und gute Gesamtausstattung mit mittlerem Komfort. Die Ausstattung muß in einem guten Erhaltungszustand sein, bei guter Qualität. Die Funktionalität steht im Vordergrund bei gepflegtem Gesamteindruck.

*** - Komfort (mittlerer Ausstattungskomfort)
Gute und wohnliche Gesamtausstattung mit gutem Komfort. Ausstattung von besserer Qualität. Optisch ansprechender Gesamteindruck, wobei auf Dekoration und Wohnlichkeit Wert gelegt wird.

**** - Großer Ausstattungskomfort
Hochwertige Gesamtausstattung mit gehobenem Komfort. Ausstattung in gehobener und gepflegter Qualität. Aufeinander abgestimmter optischer Gesamteindruck von Form und Materialien. Lage und Infrastruktur des Hauses genügen gehobenen Ansprüchen. Zusätzlich für Ferienwohnungen/
Ferienhäuser

***** - Sehr großer Ausstattungskomfort
Erstklassige Gesamtausstattung mit besonderen Zusatzleistungen im Servicebereich und herausragende Infrastruktur des Objektes. Großzügige Ausstattung in besonderer Qualität. Sehr gepflegter und exklusiver Gesamteindruck mit allem technischen Komfort, der das Objekt selbst und
die Umgebung mit einschließt. Sehr guter Erhaltungs- und Pflegezustand.
 

Zimmeranzahl, Zimmertypen und sanitäre Ausstattung
Wichtige Angaben über die Größe des Hauses, die Anzahl unterschiedlicher Zimmertypen und deren sanitären Ausstattung (Kürzel siehe Tabellenseite unten). Bei Ferienwohnungen werden hier noch ergänzende Angaben über die Größe, Einrichtung, Zimmer- und Bettenzahl des einzelnen Objektes gemacht. Jedes Zimmer wird mit zwei Buchstaben beschrieben. Der erste Buchstabe bezeichnet den Zimmertyp, der zweite die sanitäre Grundausstattung.
 
Preise
Die angegebenen Preise beziehen sich auf eine Übernachtung mit Frühstück pro Person. Die Preise für Halb- und Vollpension gelten ebenfalls pro Person. Die Tagespreise für Ferienwohnungen und -häuser beziehen sich auf das gesamte Objekt. Die Preise sind in EURO angegeben.
 
Bemerkungen
Hier werden Informationen und Hinweise zu den Betrieben und den einzelnen Zimmern bzw. Ferienwohnungen und -häusern angezeigt.
 

Auszug aus dem Gastaufnahmevertrag:

1. Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das Zimmer bestellt und zugesagt oder, falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war, bereitgestellt worden ist.

2 . Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist.

3. Der Gastgeber (Hotelier) ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung des Zimmers dem Gast Schadenersatz zu leisten.

4. Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu bezahlen, abzüglich der vom Gastgeber ersparten Aufwendungen.

5 a. Der Gastgeber ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Zimmer nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden.

5 b. Bis zur anderweitigen Vergabe des Zimmers hat der Gast für die Dauer des Vertrages den nach Ziffer 4 errechneten Betrag zu zahlen. Die Nichterfüllung des Vertrages berechtigt den Geschädigten
zu einer Schadenersatzforderung. Nach der Rechtsprechung der Gerichte gilt eine Forderung des Gastgebers von 80 % des vereinbarten Mietpreises bei Übernachtung mit Frühstück, 60 % bei Vollpension und 90 % bei Ferienwohnungen als richtig. Der Betriebsort des Gastgebers ist ausschließlicher Gerichtsstand.
 

Die Kurabgabe
Die Kurabgabe mag keiner. Wir übrigens auch nicht. Und doch ist sie notwendig und im Augenblick durch nichts zu ersetzen. Sie würden sich wundern, wie sich die Insel Poel ohne Ihre Kurabgabe verändern würde. Mit diesem Geld halten wir die Insel in Ordnung, wir bauen Erholungseinrichtungen und sanitäre Anlagen, pflegen und reinigen sie. Nicht nur das Haus des Gastes ist damit gemeint, sondern auch der Strand, Sport- und Freizeiteinrichtungen, Bootsstege und Rettungseinrichtungen sowie die Durchführung von Veranstaltungen gehören ebenso dazu.
Das alles kostet mehr, als die ansässigen Bürger normalerweise mit ihren Steuern aufbringen können. Die Kurabgabe wird von allen auf der Insel Poel übernachtenden Gästen sowie von allen Strandbe-
suchern in der Zeit vom 1. Mai bis zum 30. September erhoben. Die Abgabepflicht beginnt mit dem
Tage der Ankunft. Die Tage der Ankunft und der Abreise gelten zusammen als ein Tag. Bitte fragen Sie Ihren Vermieter nach Ihrer Kurkarte. Die Vermieter sind verpflichtet, Ihnen die Kurkarte bei Ihrer Anreise auszuhändigen.
 
Ihr kostenloser Buchungsservice
Alle Gastgeber, die Ihre Quartiere bei der Kurverwaltung zur Vermittlung angemeldet haben, sind mit einem • Punkt vor der Anschrift gekennzeichnet und direkt über die zentrale Zimmervermittlung der Kurverwaltung buchbar:
Telefon 038425 20347 Fax 038425 4043
Internet http://www.insel-poel.de
 
Reiserücktrittskostenversicherung
Unser oberstes Ziel ist es, Ihnen einen umfassenden Service zu bieten. Wir empfehlen Ihnen deshalb den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung in Deutschland. Wenn Sie eine gebuchte Reise aus wichtigen Gründen, z. B. wegen Unfall oder Krankheit, nicht antreten können oder abbrechen bzw. beenden müssen, dann schützt Sie die Reiserücktrittskostenversicherung vor den finanziellen Folgen. Bitte benutzen Sie zum Abschluss den Überweisungsprospekt, den Sie auf Anfrage mit dem Buchungsbeleg von der Kurverwaltung Insel Poel erhalten.
 

Haftungsausschlussklausel
Alle Angaben, die in diesem Verzeichnis vorhanden sind, beruhen auf den gelieferten Unterlagen der Leistungsträger. Für Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen, soweit nicht Fahrlässigkeit gegeben ist. Wir übernehmen für Preisangaben, Auslassungen und Satzfehler keine Verantwortung. Unzulässig ist die Benutzung des Gastgeberverzeichnisses für Zwecke entgeltlicher gewerbsmäßiger Adressenveräußerung an Dritte. Der Nachdruck, auch auszugsweise, sowie die Nutzung von Ausschnitten für gewerbliche Zwecke verstoßen gegen das Urheberrecht und sind untersagt!

Alle Rechte sind dem Herausgeber vorbehalten.

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