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Unsere Insel Poel - Fakten und Zahlen

Geographische Lage Süd-Nord-Ausdehnung:
53°57'28'' - 54°01'30'' Nördliche Breite

West-Ost-Ausdehnung:
11°22'32'' - 11°29'54'' Östlicher Länge
(Bezug: Geoid Krassowski, 6°)

Gemeindefläche insgesamt 3 700 Hektar (37 km²)
davon
- 2 856 ha Landwirtschaftsfläche
- 93 ha Wald
- 97 ha Wasserflächen
Bundesland Mecklenburg-Vorpommern
Landkreiszugehörigkeit Landkreis Nordwestmecklenburg
Flagge horizontal Blau - Gelb - Grün
Wappen der Insel Poel Wappen der Insel Poel
Einwohner ca. 2 700
Amtliches Kennzeichen NWM
Postleitzahl für alle Ortsteile 23999
Partnerinsel Hammarö in Schweden
Kurabgabe (pro Tag)
1. Mai bis zum 30. September
Erwachsene 1,50 Euro
Kinder ab 6 Jahre 0,50 Euro
Kinder bis 6 Jahre sowie das 3. und weitere Kinder einer Familie sind von der Kurabgabe befreit.
Mit Ihrer Kurabgabe leisten Sie als willkommener Gast einen kleinen aber wichtigen Beitrag zur Erhaltung und Entwicklung der Attraktivität und touristischen Qualität des Ostseebades Insel Poel.
Wie auch die Gemeinden anderer Bade-, Kur- und Erholungsorte können wir nicht alle erforderlichen Leistungen aus dem eigenen Steueraufkommen erbringen. Mit den Einnahmen aus der Kurabgabe finanzieren wir für Sie Sport- und Freizeitanlagen. Wir schaffen weitere Rad- und Wanderwege und erhöhen in vielen Bereichen die sicherheitstechnischen Standards. Wir reinigen die Strände, reparieren Bootsstege, modernisieren Rettungseinrichtungen und halten die sanitären Anlagen sauber. Auch die vielen anspruchsvollen Kulturangebote und unser beliebter Informationsservice werden durch die Kurabgabe maßgeblich unterstützt - kurzum vieles, was für Ihren angenehmen Aufenthalt sehr wichtig ist und uns deshalb sehr am Herzen liegt.
Die Kurabgabe wird von allen auf der Insel Poel übernachtenden Gästen sowie von allen Strandbesuchern während der Hauptsaison, in der Zeit vom 1. Mai bis zum 30. September, erhoben. Die Abgabepflicht beginnt mit Ihrem Ankunftstag, wobei die Tage der Ankunft und der Abreise zusammen als ein Tag gelten.
Bitte fragen Sie Ihre Vermieter. Die Vermieter sind verpflichtet, ihren Gästen die Kurkarte am Anreisetag zu übergeben.
Die Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe erhalten Sie in der Kurverwaltung.
Karl Christian Klasen