Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB, Informationen zum Gastgeberverzeichnis, Kurabgabe, Buchungsservice

Informationen zum Gastgeberverzeichnis
Lieber Gast, liebe Gäste,
alle Informationen, die Sie in unserem Verzeichnis finden, beruhen auf den Angaben der Vermieter.
Diese Informationen sind nach der für ganz Deutschland gültigen Touristischen-Informations-Norm (TIN) dargestellt. Die TIN legt fest, definiert und ordnet die Merkmale zur Beschreibung des touristischen Angebotes. Damit schafft die TIN die Voraussetzung für eine bequeme und schnelle Information durch einen deutschland­weit standardisierten Aufbau der Kopfzeilen mit einheitlichen Preis­angaben und einheitlichen Kürzeln zur Beschreibung der Zimmer/Ferien­wohnungen und durch eine einheitliche Reihen­folge der Beherbergungs­betriebe. Wir sind davon überzeugt, dass es Ihnen durch eine über­sichtliche und eindeutige Beschreibung nach der TIN noch leichter fallen wird, das für Sie passende Urlaubs­angebot zu finden.

Betriebe
Name und Anschrift des Betriebes. Die Reihenfolge ist alphabetisch und stellt keine Wertung dar.

Ortsteil/Planquadrat/Lage
Hier finden Sie Hinweise, wo und wie der Betrieb gelegen ist. (siehe Insel- bzw. Ortsplan im Online Prospekt)

Kategorie
In diesem Gastgeberverzeichnis finden Sie auch eine Klassifizierung (Bewertung und Einstufung in Kategorien) von Beherbergungs­betrieben nach TIN. Sie wird Ihnen eine rasche Orientierungs­hilfe bieten. Die Einstufung der Hotels, Ferien­wohnungen/Ferien­häuser (jeweils 1 bis 5 Sterne) und Privat­zimmer (max. bis 4 Sterne), beruht auf den freiwilligen Angaben der Gastgeber nach einem bundes­einheitlichen Bewertungs­modell. Wenn Sie in der Spalte „Kategorie“ keinen Eintrag finden, bedeutet das, dass der Gastgeber sich nicht an der Klassifizierung beteiligt hat. Nachfolgend sind die Bewertungen für Hotels, Ferien­wohnungen und Privatzimmer kurz beschrieben:

Definition der Qualitätskriterien von 1 bis 5 Sterne
* – Tourist (einfache Ausstattung)
Einfache und zweckmäßige Gesamt­ausstattung des Objektes mit einfachem Komfort. Die erforderliche Grund­ausstattung ist vorhanden und in gebrauchs­fähigem Zustand. Alters­bedingte Abnutzung ist erlaubt, bei insgesamt vorhandenem, solidem Wohnkomfort.

** – Standard
Zweckmäßige und gute Gesamt­ausstattung mit mittlerem Komfort. Die Ausstattung muss in einem guten Erhaltungs­zustand sein, bei guter Qualität. Die Funktionalität steht im Vordergrund bei gepflegtem Gesamteindruck.

*** – Komfort (mittlerer Ausstattungskomfort)
Gute und wohnliche Gesamt­ausstattung mit gutem Komfort. Ausstattung von besserer Qualität. Optisch ansprechender Gesamt­eindruck, wobei auf Dekoration und Wohnlichkeit Wert gelegt wird.

**** – Großer Ausstattungskomfort
Hochwertige Gesamt­ausstattung mit gehobenem Komfort. Ausstattung in gehobener und gepflegter Qualität. Aufeinander abgestimmter optischer Gesamt­eindruck von Form und Materialien. Lage und Infra­struktur des Hauses genügen gehobenen Ansprüchen. Zusätzlich für Ferien­wohnungen/Ferien­häuser

***** – Sehr großer Ausstattungskomfort
Erstklassige Gesamt­ausstattung mit besonderen Zusatz­leistungen im Service­bereich und heraus­ragende Infra­struktur des Objektes. Großzügige Ausstattung in besonderer Qualität. Sehr gepflegter und exklusiver Gesamt­eindruck mit allem technischen Komfort, der das Objekt selbst und die Umgebung mit einschließt. Sehr guter Erhaltungs- und Pflegezustand.

Zimmeranzahl, Zimmertypen und sanitäre Ausstattung
Wichtige Angaben über die Größe des Hauses, die Anzahl unterschiedlicher Zimmer­typen und deren sanitären Ausstattung (Kürzel siehe Tabellen­seite unten). Bei Ferien­wohnungen werden hier noch ergänzende Angaben über die Größe, Einrichtung, Zimmer- und Betten­zahl des einzelnen Objektes gemacht. Jedes Zimmer wird mit zwei Buchstaben beschrieben. Der erste Buchstabe bezeichnet den Zimmertyp, der zweite die sanitäre Grund­ausstattung.

Preise
Die angegebenen Preise beziehen sich auf eine Übernachtung mit Frühstück pro Person. Die Preise für Halb- und Vollpension gelten ebenfalls pro Person. Die Tages­preise für Ferien­wohnungen und -häuser beziehen sich auf das gesamte Objekt. Die Preise sind in EURO angegeben.

Bemerkungen
Hier werden Informationen und Hinweise zu den Betrieben und den einzelnen Zimmern bzw. Ferien­wohnungen und -häusern angezeigt.

Auszug aus dem Gastaufnahmevertrag:
1. Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das Zimmer bestellt und zugesagt oder, falls eine Zusage aus Zeit­gründen nicht mehr möglich war, bereit­gestellt worden ist.

2. Der Abschluss des Gast­aufnahme­vertrages verpflichtet die Vertrags­partner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist.

3. Der Gastgeber (Hotelier) ist verpflichtet, bei Nicht­bereitstellung des Zimmers dem Gast Schaden­ersatz zu leisten.

4. Der Gast ist verpflichtet, bei Nicht­inanspruch­nahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten oder betriebs­üblichen Preis zu bezahlen, abzüglich der vom Gastgeber ersparten Aufwendungen.

5 a. Der Gastgeber ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Zimmer nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden.

5 b. Bis zur anderweitigen Vergabe des Zimmers hat der Gast für die Dauer des Vertrages den nach Ziffer 4 errechneten Betrag zu zahlen. Die Nicht­erfüllung des Vertrages berechtigt den Geschädigten zu einer Schaden­ersatz­forderung. Nach der Recht­sprechung der Gerichte gilt eine Forderung des Gast­gebers von 80 % des vereinbarten Miet­preises bei Übernachtung mit Frühstück, 60 % bei Vollpension und 90 % bei Ferien­wohnungen als richtig. Der Betriebsort des Gastgebers ist ausschließlicher Gerichtsstand.

Die Kurabgabe
Die Kurabgabe mag keiner. Wir übrigens auch nicht. Und doch ist sie notwendig und im Augenblick durch nichts zu ersetzen. Sie würden sich wundern, wie sich die Insel Poel ohne Ihre Kurabgabe verändern würde. Mit diesem Geld halten wir die Insel in Ordnung, wir bauen Erholungs­einrichtungen und sanitäre Anlagen, pflegen und reinigen sie. Nicht nur das Haus des Gastes ist damit gemeint, sondern auch der Strand, Sport- und Freizeit­einrichtungen, Boots­stege und Rettungs­einrichtungen sowie die Durch­führung von Veranstaltungen gehören ebenso dazu.
Das alles kostet mehr, als die ansässigen Bürger normaler­weise mit ihren Steuern aufbringen können. Die Kurabgabe wird von allen auf der Insel Poel über­nachtenden Gästen sowie von allen Strand­besuchern in der Zeit vom 1. Mai bis zum 30. September erhoben. Die Abgabe­pflicht beginnt mit dem Tage der Ankunft. Die Tage der Ankunft und der Abreise gelten zusammen als ein Tag. Bitte fragen Sie Ihren Vermieter nach Ihrer Kurkarte! Die Vermieter sind verpflichtet, Ihnen die Kurkarte bei Ihrer Anreise auszuhändigen.

Ihr kostenloser Buchungsservice
Alle Gastgeber, die Ihre Quartiere bei der Kurverwaltung zur Vermittlung angemeldet haben, sind mit einem • Punkt vor der Anschrift gekennzeichnet und direkt über die zentrale Zimmer­vermittlung der Kurverwaltung buchbar:
Telefon 038425 20347, Fax 038425 4043
Internet www.insel-poel.de

Reiserücktrittskostenversicherung
Unser oberstes Ziel ist es, Ihnen einen umfassenden Service zu bieten. Wir empfehlen Ihnen deshalb den Abschluss einer Reise­rücktritts­kosten­versicherung in Deutschland. Wenn Sie eine gebuchte Reise aus wichtigen Gründen, z. B. wegen Unfall oder Krankheit, nicht antreten können oder abbrechen bzw. beenden müssen, dann schützt Sie die Reise­rücktritts­kosten­versicherung vor den finanziellen Folgen. Bitte benutzen Sie zum Abschluss den Überweisungs­prospekt, den Sie auf Anfrage mit dem Buchungs­beleg von der Kurverwaltung Insel Poel erhalten.

Haftungsausschlussklausel
Alle Angaben, die in diesem Verzeichnis vorhanden sind, beruhen auf den gelieferten Unterlagen der Leistungs­träger. Für Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen, soweit nicht Fahrlässigkeit gegeben ist. Wir übernehmen für Preis­angaben, Auslassungen und Satzfehler keine Verantwortung. Unzulässig ist die Benutzung des Gastgeber­verzeichnisses für Zwecke entgeltlicher gewerbsmäßiger Adressen­veräußerung an Dritte. Der Nachdruck, auch auszugs­weise, sowie die Nutzung von Ausschnitten für gewerbliche Zwecke verstoßen gegen das Urheber­recht und sind untersagt!

Alle Rechte sind dem Herausgeber vorbehalten.