Aktuell auf Poel
Urlaubsreisen nach Mecklenburg - Vorpommern
Montag, 15.02.2021
Lieber Poeler, Liebe Gäste,
nachfolgend informieren wir Sie über die aktuellen Einschränkungen in MV, welche den Tourismus betreffen:
Corona- LVO M-V (Auszug)
§ 2 Einzelhandel: Sämtliche Verkaufsstellen des Einzelhandels sind für Kunden geschlossen. Ausgenommen ist u.a. der Lebensmittelbereich, sowie Drogerien, Zeitungsverkauf, Abhol- und Lieferdienste sind unter Auflagen gestattet.
§ 3 Gaststätten: Sind für den Publikumsverkehr geschlossen. Außer- Haus- Verkauf ist unter Auflagen möglich.
§4 Beherbergung: Betreibern von Beherbergungsstätten ist es untersagt, Personen zu touristischen Zwecken und für Besuche der Kernfamilie zu beherbergen.
§ 5 Reisen: Alle Reisen nach Mecklenburg Vorpommern sind untersagt!
Ausnahmen:
- Haupt- oder Nebenwohnung in MV (Meldeadresse)
- Eigentümer eines Grundstücks
- Besuch der Kernfamilie (Ehegatten, eingetragene Lebenspartner, Lebensgefährten, Kinder, Eltern, Geschwister, Enkel, Urenkel, Großeltern und Urgroßeltern).
Aktuelle Informationen des Landestourismusverbandes TMV bzgl. Hinweisen zu Stornoregelungen, Erlassen, Verordnungen und Leitlinien erhalten Sie auf www.tourismus.mv.